Hauptuntersuchung
Wir führen für Sie an unserer
modernen GTÜ- Prüfstelle in
Hohenwestedt die
Hauptuntersuchung (HU) nach
§ 29 StVZO inklusive
Abgasuntersuchung (UMA) für
Ihr Fahrzeuig im Namen und
auf Rechung der GTÜ durch
Sicherheitsprüfung
Wir sind im Sinne der
Verkehrssicherheit tätig und
setzen auch die in § 29 StVZO
gesetzlich vorgeschriebenen
Bestimmungen für die
Verkehrssicherheitsprüfungen
um und führen für Sie die
Sicherheitsprüfung für
Nutzfahrzeuge und
Kraftomnibusse (KOM) im
Namen und auf Rechnung der
GTÜ durch
Änderungsabnahme
Tuningmaßnahmen erfordern
häufig Änderungsabnahmen
nach § 19(3) StVZO. Bei Teilen,
die über eine Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE)
verfügen, kann eine
Anbauabnahme erforderlich
sein, bei Teilegutachten ist dies
immer unverzüglich
erforderlich. Wir führen diese
im Namen und auf Rechnung
der GTÜ für Sie durch
Amtliche Dienstleistungen
BOKraft
Wir führen Untersuchungen
nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1)
BOKraft an Taxis, Mietwagen,
Omnibussen und sonstigen
Fahrzeugen zur
Personenbeförderung durch.
Diese Fahrzeuge müssen
jährlich zur
Hauptuntersuchung und
Untersuchung nach BOKraft.
Oldtimerbegutachtung
Wir führen an Ihrem Oldtimer eine
Oldtimerbegutachtung gemäß
§ 23 StVZO zur Erlangung einer
H-Zulassung oder eines roten
07er-Kennzeichens durch.
Ergibt die Begutachtung, dass die
vorgeschriebenen Kriterien erfüllt
sind, kann das Fahrzeug ein H-
Kennzeichen erhalten.
Feststellung der
Vorschriftsmäßigkeit
Fällt der Polizei an Ihrem
Fahrzeug etwas auf, das nicht
den Vorschriften nach § 5 FZV
entspricht, z.B. Tuningteile,
abgefahrene Reifen, schlechte
Beleuchtung oder starke
Geräuschentwicklung, wird ein
Mängelbericht erstellt.
Wir können für Sie nach
Beseitigung der Mängel eine
Bestätigung hierüber
ausstellen.
Feinstaubplakette
Durch die im
Bundesgesetzblatt vom
16.10.2006 veröffentlichte
„Verordnung zur
Kennzeichnung der
Kraftfahrzeuge mit geringem
Beitrag zur
Schadstoffbelastung“ (35.
BImSchV) können Städte und
Gemeinden seit März 2007
Umweltzonen ausweisen und
dort Fahrverbote
aussprechen.
Über den Erwerb einer
Feinstaubplakette kann die
Autofahrerin/der Autofahrer
selbst entscheiden. Die
amtlichen
„Feinstaubplaketten“ können
Sie bei uns erhalten.
Weitere amtliche Dienstleistungen
- Gefahrgutuntersuchungen GGVS / ADR
(Verlängerung der „T9-Bescheinigung“)
- Änderungen der Fahrzeugpapiere gem. § 13(1) FZV
- Bestätigung von Fahrzeugdaten
- Erstellen von Mehrfertigungen von Untersuchungsberichten
- Fahrzeugzustandsberichte ohne/mit Gebrauchtwagensiegel
nach GT-Gebrauchtwagensystem (GGS)