http://www.specktec.de/ http://www.speckte.de/subpage GTÜ-Prüfstelle Spektec, der Spezialist für die Hauptuntersuchung in Hohenwestedt
Impressum | Datenschutz | Ing.-Büro Specktec | Kieler Straße 76 | 24594 Hohenwestedt
Hauptuntersuchung Wir führen für Sie an unserer modernen GTÜ- Prüfstelle in Hohenwestedt die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (UMA) für Ihr Fahrzeuig im Namen und auf Rechung der GTÜ durch
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Sicherheitsprüfung Wir sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und setzen auch die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für die Verkehrssicherheitsprüfungen um und führen für Sie die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse (KOM) im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch
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Änderungsabnahme Tuningmaßnahmen erfordern häufig Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, kann eine Anbauabnahme erforderlich sein, bei Teilegutachten ist dies immer unverzüglich erforderlich. Wir führen diese im Namen und auf Rechnung der GTÜ für Sie durch
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Amtliche Dienstleistungen

BOKraft Wir führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Oldtimerbegutachtung Wir führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch. Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H- Kennzeichen erhalten.
Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit Fällt der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas auf, das nicht den Vorschriften nach § 5 FZV entspricht, z.B. Tuningteile, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung oder starke Geräuschentwicklung, wird ein Mängelbericht erstellt. Wir können für Sie nach Beseitigung der Mängel eine Bestätigung hierüber ausstellen.
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Feinstaubplakette Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006 veröffentlichte „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann die Autofahrerin/der Autofahrer selbst entscheiden. Die amtlichen „Feinstaubplaketten“ können Sie bei uns erhalten.
Weitere amtliche Dienstleistungen - Gefahrgutuntersuchungen GGVS / ADR (Verlängerung der „T9-Bescheinigung“) - Änderungen der Fahrzeugpapiere gem. § 13(1) FZV - Bestätigung von Fahrzeugdaten - Erstellen von Mehrfertigungen von Untersuchungsberichten - Fahrzeugzustandsberichte ohne/mit Gebrauchtwagensiegel nach GT-Gebrauchtwagensystem (GGS)
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Hauptuntersuchung Wir führen für Sie an unserer modernen GTÜ- Prüfstelle in Hohenwestedt die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (UMA) für Ihr Fahrzeuig im Namen und auf Rechung der GTÜ durch
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Sicherheitsprüfung Wir sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und setzen auch die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für die Verkehrssicherheitsprüfungen um und führen für Sie die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse (KOM) im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch
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Änderungsabnahme Tuningmaßnahmen erfordern häufig Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, kann eine Anbauabnahme erforderlich sein, bei Teilegutachten ist dies immer unverzüglich erforderlich. Wir führen diese im Namen und auf Rechnung der GTÜ für Sie durch
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Amtliche Dienstleistungen

BOKraft Wir führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Oldtimerbegutachtung Wir führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch. Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H- Kennzeichen erhalten.
Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit Fällt der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas auf, das nicht den Vorschriften nach § 5 FZV entspricht, z.B. Tuningteile, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung oder starke Geräuschentwicklung, wird ein Mängelbericht erstellt. Wir können für Sie nach Beseitigung der Mängel eine Bestätigung hierüber ausstellen.
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Feinstaubplakette Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006 veröffentlichte „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann die Autofahrerin/der Autofahrer selbst entscheiden. Die amtlichen „Feinstaubplaketten“ können Sie bei uns erhalten.
Weitere amtliche Dienstleistungen - Gefahrgutuntersuchungen GGVS / ADR (Verlängerung der „T9-Bescheinigung“) - Änderungen der Fahrzeugpapiere gem. § 13(1) FZV - Bestätigung von Fahrzeugdaten - Erstellen von Mehrfertigungen von Untersuchungsberichten - Fahrzeugzustandsberichte ohne/mit Gebrauchtwagensiegel nach GT-Gebrauchtwagensystem (GGS)
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Im Namen und auf Rechnung der GTÜ bieten wir zahlreiche amtliche Fahrzeuguntersuchungen : z.B. Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Oldtimerbegutachtung, Änderungsabnahme, BoKraft